Herzlich willkommen!
Zwischen den Festtagen begrüssen wir Sie zur letzten Ausgabe des visol-Newsletters im Jahr 2011. Im vergangenen Jahr durften wir spannende und vielseitige Projekte verwirklichen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen, wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im Jahr 2012!
Jonas Renggli Philippe Renner Lorenz Ulrich
Übersicht
ticketz - Sitzplatzgenaues Ticketing für Ihre Veranstaltung Ein Jugendsinfonieorchester für die Zentralschweiz Fokus: Impressumspflicht für Websites
ticketz - Sitzplatzgenaues Ticketing für Ihre Veranstaltung
Im Januar ist wieder Hochsaison für die Ticketing-Lösung von visol: Über 4'000 Menschen werden auf der Website des (eben erst preisgekrönten) Vereins "Musical Fever" bequem eine platzgenaue Reservation für das Musical "Nobody's Perfect" tätigen und entspannt eine der 10 Vorstellungen besuchen. Dahinter steckt die TYPO3-Extension ticketz, die den administrativen Aufwand fürs Ticketing auf ein Minimum reduziert und den Verantwortlichen die Möglichkeit gibt, die Vorstellungen und Sitzpläne selber zu verwalten und jederzeit den Überblick zu bewahren.
Falls auch Sie Kulturveranstalter kennen (oder sind), die eine kostengünstige Ticketing-Lösung mit einer nahtlosen Website-Integration suchen, finden Sie auf unserer Website weiterführende Informationen. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Und zu guter Letzt: Testen Sie ticketz und besuchen Sie eine Vorstellung von "Nobody's Perfect"!
Ein Jugendsinfonieorchester für die Zentralschweiz

Während junge Sängerinnen und Sänger im Übergang von der Schulzeit zu einem allfälligen Musikstudium eine grosse Auswahl an Chören haben, in denen sie mitsingen können, fehlte den Instrumentalisten bisher die Möglichkeit, in einem sinfonischen Klangkörper mitzuspielen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Eine Gruppe um den Luzerner Musikstudenten Joseph Sieber hat beschlossen, dies zu ändern und das Zentralschweizer Jugendsinfonieorchester (ZSJO) ins Leben gerufen. Das Orchester, das von namhaften Musikern unterstützt wird, soll im November 2012 in verschiedenen Konzertsälen der Schweiz debütieren.
Für seine Website setzt das ZSJO auf TYPO3 4.6. visol hat das vom ZJSO gelieferte Design unter Anwendung von neuen CSS3-Eigenschaften umgesetzt und integriert. Wir freuen uns, diese Website auch im weiteren Aufbau unterstützen zu dürfen.
Fokus: Impressumspflicht für Websites
Am 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Neben anderen Änderungen wird eine generelle Impressumspflicht für kommerzielle Websites eingeführt. Denn anders als beispielsweise in Deutschland gab es in der Schweiz bisher keine Impressumspflicht.
Die Regelung im Wortlaut
Die neue Regelung in Art. 3 Abs. 1 Bst. s rUWG ist wie folgt ausgestaltet:
Unlauter handelt insbesondere, wer: […]
s. Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
-
klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
- auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
- angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
- die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;
In Absatz 2 ist folgende Ausnahme formuliert:
Absatz 1 Buchstabe s findet keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden.
Wer ist davon betroffen Eine Impressumspflicht besteht somit für alle Websites, auf denen direkte Bestellungen von „Waren, Werken oder Leistungen“, z.B. in einem Online-Shop, getätigt werden können. Werden Bestellungen von Produkten, die auf einer Website beworben werden, hingegen per E-Mail oder Telefon entgegengenommen, entfällt die Impressumspflicht.
Mögliche Sanktionen Bei einem Verstoss gegen die Impressumspflicht kommen die Strafbestimmungen in Art. 23 UWG zur Anwendung, möglich sind unter anderem Geldstrafen.
Wir empfehlen Falls Sie auf Ihrer Website die Bestellung bzw. Buchung von Produkten oder Dienstleistungen anbieten, sollte Ihre Website über ein Impressum verfügen.
Da die Rechtslage bezüglich der Abgrenzung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Websites nicht definitiv geklärt (so existiert z.B. noch keine Rechtsprechung) ist, empfehlen wir, im Zweifelsfall ein Impressum auf Ihrer Website zu integrieren.
In jeden Fall sollte nicht unterschätzt werden, dass ein verständliches, vollständiges Impressum die Seriosität eines Angebots unterstreicht und transparente Kontaktdaten Kundenfreundlichkeit signalisieren.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
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