6.1 Zugriff und Nutzung von Daten
visol verarbeitet Kundendaten und von Nutzern übermittelte Daten im Auftrag der Auftraggeberin. Zugriffe erfolgen nur im Rahmen der Leistungserbringung. visol liefert keine Daten an Dritte, ausser dies wird explizit von der Auftraggeberin gewünscht. visol verändert keine Daten, sofern dies nicht ein vereinbarter Bestandteil der Dienstleistung ist.
6.2 Laufzeit, Beendigung, Löschung von Daten
Bei Beendigung der Vereinbarung löscht visol sämtliche Daten der Auftraggeberin. Dies beinhaltet auch von visol angefertigte Datensicherungen, welche aus technischen Gründen jedoch mit einem zeitlichen Versatz von rund 6 Monaten automatisch gelöscht werden. Ausgenommen sind Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemässen Datenverarbeitung dienen, zur Rechnungsabwicklung benötigt werden oder der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterstehen.
visol ist nicht berechtigt, Anfragen von Nutzern und Dritten zur Datenauskunft, -berichtigung oder -löschung direkt zu bearbeiten. visol leitet solche Anfragen innert nützlicher Frist an die Auftraggeberin weiter, welche wiederum einen Auftrag an visol erteilen kann. visol unterstützt die Auftraggeberin bei der Bearbeitung solcher Anfragen. Diese Arbeiten sind kostenpflichtig.
visol trifft geeignete Massnahmen, um die Datensicherheit und ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit, sowie der Belastbarkeit der Systeme herzustellen. Dabei ist der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Schwere des Risikos zu berücksichtigen. Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es visol gestattet, alternative, adäquate Massnahmen umzusetzen.
Die Auftraggeberin ist ihrerseits für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung von Zugangsdaten, Verwendung sicherer Zugangsdaten, Übertragung von Zugangsdaten über sichere Kanäle, Backup etc.) selber verantwortlich.
visol sichert der Auftraggeberin zu, ihren Mitarbeitenden und zur Auftragserfüllung beigezogenen Personen oder Organisationen diese Geheimhaltung zu überbinden.
6.4 Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)