Der Organisation: visol digitale Dienstleistungen AG
Stand: September 2024
Organisationen, die selbst oder im Auftrag Personendaten erheben, bearbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Erforderlich sind Massnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.Die oben genannte Organisation erfüllt diesen Anspruch durch folgende Massnahmen: